Informationsveranstaltung in Niederönz: von 12. Dezember 2020 auf 27. Februar 2021
Delegiertenversammlung in Altdorf UR: von 27. Februar 2021 auf Ende Mai 2021
Informationsveranstaltung in Niederönz: von 12. Dezember 2020 auf 27. Februar 2021
Delegiertenversammlung in Altdorf UR: von 27. Februar 2021 auf Ende Mai 2021
Für jede Veranstaltung muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden, basierend auf dem aktuell gültigen, vereinheitlichten Musterkonzept https://backtowork.easygov.swiss/standard-schutzkonzepte/
Für den Restaurationsbereich muss das Schutzkonzept für das Gastgewerbe berücksichtigt werden. https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/
Die Überprüfung der Einhaltung der Schutzkonzepte findet im Rahmen des kantonalen Vollzuges statt. Es sind generell die kantonalen Bestimmungen zu beachten, da diese über die BAG-Richtlinien hinausgehen können.
Spezifische Vorgaben pdf
Untersuchungen haben gezeigt, dass in der Schweiz immer wieder trächtige Schafe ungewollt zur Schlachtung kommen. Klar ist, dass es in der Schafhaltung und dem daran hängenden Markt, nicht immer einfach ist die Kontrolle über alle Trächtigkeiten zu haben. Gleichzeitig werden die gesellschaftlichen Ansprüche rund ums Tierwohl immer grösser. Es stellt sich die Frage was unternommen werden könnte, damit möglichst keine trächtigen Tiere (ausser im Notfall) im Schlachthof landen. Die Umfrage von Sarina von Allmen, Agronomie-Studentin an der HAFL, soll einen Überblick geben über die Schafhaltung in der Schweiz und ist wichtiger Teil ihrer Abschlussarbeit (Bachelor).
Das Ausfüllen dauert nicht länger als 10 Minuten. Alle Daten bleiben anonym. Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Zur Umfrage https://de.surveymonkey.com/r/Haltung_Detention
Das Markieren von Tieren ist ein kleiner chirurgischer Eingriff, bei dem einige Regeln beachtet werden müssen. Identitas hat die wichtigsten zusammengestellt: Zum Merkblatt.pdf
Markieren von Schlachtlämmern
Noch bis zum 30. Juni müssen im 2019 geborene Schlachtlämmer nicht nachmarkiert werden, wenn sie vom Geburtsbetrieb direkt zur Schlachtung gelangen. Ab 1. Juli 2020 muss ausnahmslos jedes Schaf vor dem Verstellen mit zwei Ohrmarken versehen sein, wovon eine elektronisch sein muss.
Links zu Wollsammelstellen
http://fiwo.ch/wollsammelstellen
http://www.fisolan.ch/de/schafwolle/wir-sammeln-schafwolle.html
http://www.swisswool.ch/die-wollannahme/index.html
Regionale Verarbeiter /Zur Liste