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Durchführen von Jahresversammlungen
Für Versammlungen von Gesellschaften hält die Covid-19-Verordnung 2 eine Sondervorschrift bereit: Der Veranstalter kann anordnen, dass die Teilnehmenden ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form ausüben können. Zu den Details: pdf